Steuern
27. Februar 2017
Regierungsprogramm neu: Steueränderungen
Die Bundesregierung hat ein neues Arbeitsprogramm für 2017/2018 beschlossen. Bei den Steuern verbessert sich einiges:
- Beschäftigungsbonus: Wer einen neuen Arbeitsplatz schafft, bekommt für drei Jahre die Hälfte der Lohnnebenkosten inklusive Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung zurück. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws). Wichtig: Den Antrag kann man ab Juli 2017 stellen. Erst danach darf man neue Mitarbeiter anstellen –
ausbezahlt wird im Nachhinein.
- Werbeabgabe: Der Steuersatz wird gesenkt, aber auf den Online-Bereich ausgedehnt. Für den Fiskus soll sich in Summe nichts ändern. Geplant ist diese Neuerung ab Jänner 2018.
- Kalte Progression: Ab einer Inflation von 5 % werden die ersten beiden Tarifstufen automatisch erhöht. Geplant ab Jänner 2019.
- Flugabgabe: wird halbiert. Geplant ab Jänner 2018.
- AUVA-Zuschuss: steigt von 50 auf 75 % für Betriebe bis 10 Mitarbeiter. Geplant ab Juli 2017.
- Forschungsprämie: Diese erhöht sich von 12 auf 14 %. Geplant ab Jänner 2018.
- Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen: Anstelle der angekündigten vorzeitigen Abschreibung wird es für Großbetriebe ab 250 Mitarbeitern ebenfalls eine Investitionszuwachsprämie in Höhe von 10 % geben. Geplant für den Zeitraum von 1.3. bis 31.12.2017
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt in den nächsten Monaten. Es kann sich daher noch einiges ändern.