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Umsatzsteuer
6. Dezember 2021

Guthabenzinsen auf Umsatzsteuerguthaben

Bisher gab es keine Zinsen auf zu spät rückgezahlte Umsatzsteuerguthaben. Nun muss die Finanz in bestimmten Fällen Zinsen zahlen – entschied der Verwaltungsgerichtshof.

Bei hohen Umsatzsteuerrückzahlungen – sei es, weil man besonders hohe Vorsteuerbeträge geltend macht oder weil sich der Umsatz nachträglich reduziert hat – sieht die Finanz meist besonders gut hin. Im Rahmen einer Abgabenprüfung wird der Rechtsanspruch festgestellt. Manchmal dauert es allerdings Monate oder sogar Jahre, bis die Rückzahlung endlich auf dem Konto des Unternehmens landet.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mussten sich mit der Frage nach einer Verzinsung für nicht ausbezahlte Umsatzsteuerguthaben beschäftigen. Der EuGH entschied am 12. Mai 2021, dass Guthaben, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausbezahlt werden, zu verzinsen sind.

In Österreich präzisierte der VwGH am 30. Juni 2021 den Zinsanspruch: Der Zinssatz soll gleich hoch sein wie jener für Anspruchs-, Aussetzungs- oder Beschwerdezinsen – das sind aktuell 1,38 % pro Jahr. Wann der genaue Beginn für einen Zinsenlauf ist, muss allerdings im Einzelfall festgestellt werden.

Tipp:

Wer schon lange auf die Auszahlung einer hohen Umsatzsteuergutschrift wartet, kann mit Verweis auf die EuGH- und VwGH-Judikatur Zinsen beim Finanzamt beantragen. Wie die Finanz diese Anträge behandelt, wird sich zeigen. Wir unterstützen Sie gerne!

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