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Finanzen
24. Juni 2024

Handwerkerbonus

Ab 15. Juli 2024 kann man ihn beantragen. Er bringt in 2024/25 bis zu 3.500 € für Handwerkerleistungen zurück.

Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 werden 20 % der Kosten bis 10.000 € in 2024 und 7.500 € in 2025 ersetzt. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 € in 2024 und 1.500 € in 2025.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Gefördert werden Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutztem Wohn- und Lebensbereich in Österreich.
  • Keine steuerliche Absetzung und andere Förderung.
  • Nur Leistungserbringer mit aufrechter österreichischer Gewerbeberechtigung.
  • Gefördert wird nur die reine Arbeitsleistung, nicht jedoch Fahrt- und Materialkosten, Kosten für Waren oder Entsorgung.
  • Die Rechnung laut Umsatzsteuergesetz muss die Arbeitsleistung separat ausweisen.
  • Bezahlung mittels Überweisung – keine Barzahlung.
  • Arbeitszeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025.
  • Förderungswerber kann nur eine natürliche Person ab 18 Jahren sein.
  • Rechnungsmindestbetrag für den Bonus ist 250 € (ohne Umsatzsteuer).
  • Pro Kalenderjahr und Förderwerber: maximal ein Förderantrag.

Tipp: Das Budget für den Handwerkerbonus 2024/25 ist mit 300 Mio. € beschränkt und es gilt das „First-come-first-served-Prinzip“. Wir empfehlen daher, rasch zu beantragen.

https://handwerkerbonus.gv.at/

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