Finanzen
18. März 2019

Handyparken – hier muss man schnell sein

Die Aktivierung eines elektronischen Parkscheins erfolgt durch SMS-Übermittlung bzw. über App. Danach ist die Rückmeldung (Bestätigung) über die durchgeführte Transaktion abzuwarten. Erst in der Sekunde der Bestätigung bzw. Anzeige des Parkscheins ist die Parkgebühr als entrichtet anzusehen und der Parkschein ist gültig. Erfolgt eine Beanstandung durch einen Parkkontrolleur nur wenige Sekunden vor der Bestätigung, gilt die Abgabe als noch nicht entrichtet!

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