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International
16. März 2025

IKM – Internationale Kontrollmitteilungen

Die Abgabenbehörden greifen auf unterschiedlichste Quellen zurück, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige ihre Abgaben korrekt leisten. Das Finanzamt nutzt die Digitalisierung und greift vermehrt auf elektronische Systeme zum Datenabgleich zurück.

Abgabenbehörden haben darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden. Außerdem müssen sie darüber wachen, dass Abgabeneinnahmen nicht zu Unrecht verkürzt werden.

Zur sorgfältigen Erhebung der Bemessungsgrundlagen, haben Abgabenbehörden Nachrichten zu sammeln, laufend zu ergänzen und untereinander auszutauschen. So wird in § 114 (1) Bundesabgabenordnung die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Kontrollmitteilungen innerhalb einer Abgabenbehörde oder an eine andere Abgabenbehörde definiert.

Eine Kontrollmitteilung ist eine Mitteilung über einen steuerlich bedeutsamen Vorgang (etwa Honorarzahlungen, Zinsgutschriften) eines Finanzamtes an ein anderes Finanzamt. Sie dient der Sicherstellung einer vollständigen und ordnungsgemäßen steuerlichen Erfassung von Einnahmen.

Nicht immer ist eine Betriebsprüfung der erste Schritt der Finanz zur Kontrolle, ob Angaben zur Steuererklärung korrekt erteilt wurden und ob eine steuerpflichtige Person ihre steuerlichen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Schon vorab kann die Finanz die Daten aus anderen Aufzeichnungen zum Gegencheck nutzen. Prinzipiell geht die Finanz davon aus, dass sich jeder Geschäftsfall in den Aufzeichnungen der Geschäftspartner spiegelbildlich wiederfinden muss. Einnahmen bei einem Steuerpflichtigen müssen zu Ausgaben bei einem anderen führen und umgekehrt. Um diese Geschäftsfälle aufdecken zu können, werden Ein- und Ausgangsrechnungen mit besonderer steuerlicher Bedeutung als Kontrollmitteilung ausgestellt und dem Steuerakt der Geschäftspartner zugeleitet.

Automatischer Informationsaustausch

Werden diese Informationen von oder an ausländische Steuerbehörden übermittelt, handelt es sich um internationale Kontrollmitteilungen. Internationale Kontrollmitteilungen geben im Wesentlichen darüber Aufschluss, ob Einkünfte in einem Staat erzielt wurden, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Bei den gemeldeten Einkünften handelt es sich unter anderem um Provisionen, Honorare, Lizenzgebühren, Pensionen, Zinsen oder Dividenden.

Weiters ermöglicht der automatische Informationsaustausch (AEOI) den Steuerbehörden verschiedener Länder, Informationen über steuerpflichtige Personen und deren Einkünfte automatisch zu teilen. Dies betrifft beispielsweise Bankkonten, Kapitalerträge und Immobilienbesitz. Der Austausch erfolgt in regelmäßigen Abständen, um sicherzustellen, dass alle steuerpflichtigen Einkünfte korrekt erfasst und versteuert werden.

Der Steuerpflichtige wird in der Regel nicht darüber informiert, ob und welche Kontrollmitteilungen über ihn vorliegen. Oft liegen diese im Steuerakt und werden erst im Zuge einer Betriebsprüfung ausgewertet.

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