Jungunternehmer
12. September 2017

Im Nebenberuf Unternehmer

Viele wagen den Weg in die Selbständigkeit mit einem Sicherheitspolster und bleiben Dienstnehmer. Dennoch ändert sich steuerlich und bei der Sozialversicherung so einiges. Das kommt auf Sie zu:

Einkommensteuer

Ab einem Jahreseinkommen von 12.000 € inkl. dem Verdienst als Arbeitnehmer müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ausnahme: Der Zuverdienst beträgt nicht mehr als 730 € pro Jahr nach Abzug der steuerlich absetzbaren Posten. Das gesamte Einkommen wird gemeinsam versteuert.

Verlust und

Liebhaberei

Verluste kann man mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegenrechnen und so Steuern sparen. Achtung: Wird die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, so wird der Verlust nicht anerkannt. Mit einer Prognoserechnung kann man einen zukünftigen Gesamtgewinn nachweisen und so die Verluste retten.

Absetzposten

Kosten im Zusammenhang mit der neuen Tätigkeit kann man als vorweggenommene Betriebs- oder Werbungskosten absetzen – und zwar in dem Jahr in dem sie anfallen. Die dadurch anfallenden Verluste kann man ausgleichen und sie bringen eine Lohnsteuergutschrift. Klassiker sind hier: Kosten für Aus- und Fortbildung, Gründung und Vorbereitung.

Umsatzsteuer

Bis 30.000 € Jahresumsatz sind Sie Kleinunternehmer und unecht umsatzsteuerbefreit. Nachteil: Die Vorsteuer der Eingangsrechnungen können Sie nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Wer hohe Investitionen tätigt oder wessen Kunden selbst Unternehmer sind, für den kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung Sinn machen. Bei Vermietung gibt es Sonderregelungen. Lassen Sie sich hier unbedingt beraten!

Sozialversicherung

Kleinstunternehmer mit Gewerbeschein können sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen, wenn der Jahresumsatz unter 30.000 € und der Gewinn unter 5.108,40 € liegt. Dann zahlen sie nur die Unfallversicherung von 111,96 € pro Jahr. Für Neue Selbständige gilt die SV-Grenze von 5.108,40 € an Jahresgewinn. Wer darunter liegt, zahlt keine Sozialversicherung (Werte 2017).

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