Arbeitgeber müssen seit heuer ihre teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter informieren, wenn im Betrieb Arbeitsplätze mit höherem Arbeitszeitausmaß frei werden und diese ausgeschrieben werden. Die Information muss leicht zugänglich sein – also entweder in Papierform oder elektronisch aushängen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe bis zu 436 € im Falle einer Anzeige. Möglichkeiten des Aushangs: Schwarzes Brett, Intranet, Newsletter, E-Mail…