Dienstnehmer
14. März 2016

Informationspflicht Teil­zeit­kräfte

Arbeitgeber müssen seit heuer ihre teilzeitbeschäftigten Mit­arbeiter informieren, wenn im Betrieb Arbeitsplätze mit höherem Arbeitszeitausmaß frei werden und diese ausge­schrieben werden. Die Information muss leicht zugänglich sein – also entweder in Papierform oder elektronisch aus­hängen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe bis zu 436 € im Falle einer Anzeige. Möglichkeiten des Aus­hangs: Schwarzes Brett, Intranet, Newsletter, E-Mail…

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