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1. April 2017

Investitionszuwachsprämie für Freiberufler

Die gute Nachricht: Ende März wurde die Richtlinie für die Investitionszuwachsprämie geändert. Nun kommen auch Freiberufler in den Genuss der Förderung.

Die schlechte Nachricht: Mit Newsletter vom 7.4.2017 hat die aws informiert, dass die Fördertöpfe für die KMU-Investitionsprämie bereits ausgeschöpft sind. Ein Antrag ist erst wieder 2018 möglich.

Seit 9. Jänner 2017 kann man die Investitionszuwachsprämie beantragen. Allerdings wurde erst am 7. März 2017 die Richtlinie veröffentlicht. Nun gibt es seit 31. März 2017 noch eine positive Änderung der Richtlinie. Freie Berufe wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. sind nun nicht mehr von der Investitionszuwachsprämie ausgeschlossen.

Beantragen bevor Sie loslegen
Der Antrag muss vor Projektbeginn – das ist die rechtsverbindliche Bestellung – bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) mit Hilfe des Fördermanagers (siehe Link unten) gestellt werden. Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft reichen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein.

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