Recht
14. März 2016

Kampf den Scheinunter­nehmen

Wer mit Scheinunternehmen Geschäfte macht, haftet für nicht bezahlte Löhne.

Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz nimmt ab 2016 Scheinunternehmen ins Visier und veröffentlicht diese auf der Homepage des Finanzministeriums. Achtung: Wer mit Scheinunternehmen Geschäfte abschließt, haftet.

Das Finanzamt stuft Unternehmen als Scheinunternehmen ein, die Mitarbeiter betrügerisch anmelden oder Lohnab­gaben verkürzen. Bei Verdacht fordert das Finanzamt auf, binnen einer Woche vorzusprechen. Wird nicht wider­spro­chen, so wird das Unternehmen mit Bescheid zum Scheinunternehmen erklärt und in die entsprechende Liste eingetragen. Das Finanzamt informiert Firmenbuch, Gewerbebehörde und Auftragnehmerkataster.

Auftraggeber haften

Ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunter­nehmens haftet der Auftraggeber für die Löhne, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass der Auftragnehmer ein Scheinunternehmen ist. Kann der Dienstgeber nicht ermittelt werden, so haftet man außerdem für die Sozialversicherung.

Wenn der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung bereits auf der Scheinunternehmer-Liste steht, darf man diesen keinesfalls beauftragen. Andere verdächtige Indizien können sein:

  • keine üblichen Kontaktdaten
  • keine Korrespondenz oder keine bzw. falsche UID- oder Firmenbuchnummer
  • kein professionelles Auftreten, keine Homepage
  • Besprechungen nie im Büro des Auftragnehmers

Liste der Scheinunternehmen
www.bmf.gv.at > Betrugsbekämpfung > Scheinunternehmen

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