Dienstnehmer
23. September 2019

Katastrophenhilfe – Prämie aus Katastrophenfonds

Im Sommer beschloss das Parlament ein Gesetz, dass freiwillige Helfer bei Feuerwehr, Rettung und Co. im Einsatzfall weiterhin ihren Lohn und ihr Gehalt bekommen. Als Arbeitgeber bekommt man eine Entschädigung vom Katastrophenfonds. Das neue Gesetz gilt seit 1. September 2019.

Entgeltfortzahlung für freiwillige Helfer

Einsatzkräfte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dienstverhinderung durch Einsatz als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis oder
  • Dienstverhinderung durch Einsatz als freiwilliges Mitglied des Bergrettungsdienstes.

Bei einem Großschadensereignis sind mehr als 100 Personen über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens acht Stunden im Einsatz. Allerdings kann bei Einsatzbeginn oft nicht festgestellt werden, ob ein Großschadensereignis vorliegt. Dazu wird es noch eine Klarstellung geben müssen.

Voraussetzung ist weiters, dass das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wie das in der Praxis funktionieren soll, wird sich zeigen, da gerade im Katastrophenfall immer ein rasches Handeln notwendig ist.

Prämie aus dem Katastrophenfonds

Als Ausgleich erhalten Arbeitgeber eine Prämie von 200€ pro Dienstnehmer und Tag. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer aufgrund eines Großschadensereignisses oder bei einem Bergrettungseinsatz mindestens acht Stunden im Einsatz ist. Die selbe Rechtsunsicherheit besteht auch, wenn zum Einsatzbeginn das Ausmaß der Abwesenheit noch nicht abschätzbar ist.  l

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