Beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) löst das Kinderbetreuungsgeld-Konto die vier Pauschalmodelle ab. Nur das einkommensabhängige KBG bleibt bestehen.
Grundsätzlich gilt: Je länger die Eltern oder ein Elternteil KBG konsumieren, desto weniger Geld erhalten sie pro Monat. Die Gesamtsumme bleibt gleich, unabhängig von der Bezugsdauer. Neu: Alle Berechnungen basieren auf Kalendertagen und nicht mehr auf Monaten. Wir haben verschiedene Varianten gerechnet (siehe Tabelle unten).
Im Unterschied zu bisher muss bei geteiltem KBG der andere Elternteil länger in Karenz gehen. In der Langvariante steigt man schlechter aus, da sich die maximale Bezugsdauer um zwei Monate bei einem Elternteil bzw. ein Monat bei Partnerbeteiligung (zwei Elternteile) reduziert hat.
Neu: Um den Übergang der Betreuungssituation zu erleichtern, können Eltern beim ersten Wechsel der Betreuungsperson bis zu 31 Tage lang gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld beziehen. Die Anspruchsdauer reduziert sich dann um diese Tage.
Härtefallverlängerung
In bestimmten Fällen kann ein Elternteil ohne Wechsel das KBG um drei Monate (derzeit sind es zwei) länger beziehen. Das ist zB der Fall, wenn ein Wechsel aufgrund eines Ereignisses wie Tod, Krankenhaus, Haft oder Ähnliches nicht möglich ist. Auch Alleinerzieher können eine Verlängerung bekommen, wenn die trotz Antrags auf Unterhalt keinen Unterhalt beziehen und das Einkommen maximal 1.400 € beträgt (bisher 1.200 €).
Partnerschaftsbonus
Zusätzlich wird ein Partnerschaftsbonus von 1.000 € eingeführt. Dieser wird ausbezahlt, wenn sich die Eltern die Betreuung 50:50 oder 60:40 aufteilen. Den Bonus gibt es auch beim einkommensabhängigen KBG. Alleinerzieher gehen leer aus.
Tage insge- samt |
ent- spricht Mona- te 1) |
davon mind. 2. Eltern- teil |
ent- spricht Monate 1) |
ent- spricht Modell |
iVz 2) | KBG pro Tag in Euro 3) |
KBG insges. in Euro |
|
Ein Elternteil | ||||||||
min. | 365 | 12 | 0 | 0 | 12+0 | 1,00 | 33,88 | 12.366,20 |
max. | 851 | 28 | 0 | 0 | 28+0 | 2,33 | 14,53 | 12.366,20 |
Beispiel | 608 | 20 | 0 | 0 | 20+0 | 1,67 | 20,34 | 12.366,20 |
Zwei Elternteile | ||||||||
min. | 456 | 15 | 91 | 3 | 12+3 | 1,25 | 33,88 | 15.449,28 |
max. | 1063 | 35 | 212 | 7 | 28+7 | 2,33 | 14,53 | 15.449,28 |
Beispiel | 548 | 18 | 109 | 4 | 14+4 | 1,20 | 28,19 | 15.449,28 |
Beispiel | 730 | 24 | 146 | 5 | 19+5 | 1,60 | 21,16 | 15.449,28 |
1) 30,42 Tage pro Monat (Durchschnitt)
2) individuelle Verhältniszahl (= gewählte Tage / Minimumtage)
3) KBG pro Tag = 33,88 Euro / iVz