Der Krankenversicherungsbeitrag, den Selbständige und Bauern selbst zu leisten haben, sinkt ab 2020 von 7,65 % auf 6,8 %. Bei hauptberuflich beschäftigten Kindern von Bauern unter 18 Jahren sinkt der Beitrag von 4,25 % auf 3,4 %. Der Differenzbetrag von 0,85 % wird vom Bund in Form eines Zuschusses monatlich an den entsprechenden Versicherungsträger geleistet. Die jährliche Entlastung beträgt somit auf Basis der vorläufigen Höchstbeitragsgrundlage max. 639,03 €.