Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen – endlich erfolgte eine Regelung für Zulieferbetriebe.
Der Antrag für den Lockdown-Umsatzersatz II ist seit 16.2.2021 bis 30.6.2021 über FinanzOnline möglich. Im Regelfall erfolgt dies durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter, da die Höhe des Umsatzausfalls sowie die Plausibilität der Höhe des Anteils der begünstigten Umsätze am Gesamtumsatz bestätigt werden müssen.
Der Umsatzersatz ist mit 800.000 € begrenzt, die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 € und kann sich in Einzelfällen auf 2.300 € erhöhen.
Hinweis: Der Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen erfolgt nur für Zeiträume, in denen kein Fixkostenzuschuss 800.000 oder Verlust-ersatz in Anspruch genommen wird.
www.umsatzersatz.at