Dienstnehmer
21. September 2022

Lohnerhöhungen wirken sich auch auf Kammerbeiträge aus

Demnächst starten die Lohnverhandlungen zwischen den Kollektivvertragspartnern Wirtschaftskammer und Gewerkschaften. Ganz selbstlos sind die Verhandlungen nicht.

Mit jeder Erhöhung steigen auch die Pflichtbeiträge an diese Organisationen.

Während die AK mit 0,5 % am Bruttolohn der Dienstnehmer mitnascht, sind es bei der WKO zwischen 0,38 und 0,42 % als Zuschlag zum DB.

Bei der WKO kommen bei den Handwerksbetrieben noch bis zu 3 % der Sozialversicherungsbeiträge hinzu (abhängig von der Branche und vom Bundesland).

impuls plus*

Aktuelle Themen