Sozialversicherung
12. September 2016

Meine Zeiten am Pensions­konto stimmen nicht. Was ist zu tun?

Das neue Pensionskonto gilt für alle Jahrgänge 1955 und jünger. Auf dem Pensionskonto kann jeder, der Pensions­beiträge bezahlt, die Höhe der bisher angesparten Pen­si­on ablesen. Für alle bis Ende 2013 einbezahlten Beiträge und angerechneten Beitragsmonate berechnet die PVA eine Erstgutschrift. Ab 2014 kommen jährlich Pensionsmonate dazu.

Die PVA hat mittels Fragebogen die Daten erhoben und be­reits gespeicherte Versicherungszeiten für die Erst­gut­schrift verwendet. Mittlerweile haben die Versicherten eine Konto­erstgutschrift erhalten. Man kann jederzeit den Kontostand abfragen (schriftlich per Post oder online). Für die Online-Abfrage braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handy­sign­atur.

Überprüfen Sie alle Dienstverhältnis-, Kindererziehungs- und sonstige Versicherungszeiten. Ein Fehler kann noch bis Jahresende korrigiert werden. Dazu muss man einen Be­scheid bis 31.12.2016 beantragen, gegen den man inner­halb von drei Monaten Widerspruch einlegen kann. Auch der Antrag auf die Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann nur noch bis 31.12.2016 gestellt werden.

www.neuespensionskonto.at

PVA-Hotline: 050303/87000

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