Rechnungswesen
2. Dezember 2019

Neuorganisation der Finanzämter

Die Neustrukturierung der Finanzverwaltung wurde mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) am 19.9.2019 beschlossen.

Anstatt der derzeit 40 Finanzämter wird es das „Finanzamt Österreich“ und das „Finanzamt für Großbetriebe“ geben. Zoll, Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst bilden weitere drei Ämter. Somit sind dem Finanzministerium künftig fünf Ämter unterstellt.  Wirksam wird dies mit 1.7.2020.

Durch die Zentralisierung der Finanz- und Zollverwaltung sollen Kompetenzen gebündelt, Doppelgleisigkeiten beseitigt und die fachliche Qualität erhöht werden.

Die Finanzverwaltung betont, dass die bisherigen 79 lokalen Standorte weitgehend als Ansprechpartner beibehalten werden sollen. Nichtsdestotrotz führt die Reduktion der 40 Finanzämter auf 32 Dienststellen zu Zusammenlegungen.

Da die neu geschaffenen Ämter für ganz Österreich zuständig sind, fällt die örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden weg. Dies führt dazu, dass etwa Anträge, Steuererklärungen und sonstige Eingaben wahllos bei einer der 32 Dienststellen des Finanzamtes Österreich eingebracht werden können.

Welche Dienststelle letztendlich für die Bearbeitung einer Eingabe zuständig sein wird, soll durch eine interne Geschäftsverteilung der Zuständigkeiten und Kompetenzen geregelt werden. Dabei wird auch eine gleichmäßige Verteilung der anfallenden Arbeiten auf die einzelnen Standorte angestrebt.

Das „Finanzamt Österreich“ kann als zentrale Anlaufstelle für alle Steuerpflichtigen betrachtet werden. Die klassische Arbeitnehmerveranlagung wird künftig ebenso wie Unternehmen bis 10 Mio.€ Jahresumsatz vom Finanzamt Österreich betreut. Auch die Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspielabgaben wandern ins Finanzamt Österreich.

 

Amt

zuständig für

Finanzamt Österreich

(vormals 40 Finanzämter)

  • Zentrale Behörde
  • 32 untergeordnete Dienststellen
  • Für Private, Klein- und Mittelbetriebe

Finanzamt für Großbetriebe

(vormals Großbetriebsprüfung)

  • Gewerbebetriebe mit Umsatzerlösen > 10 Mio. €
  • Privatstiftungen (ohne Umsatzgrenze!)
  • Multinationale Unternehmensgruppen
  • Finanzdienstleistungen
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Unternehmensgruppen
  • Fälle begleitender Kontrolle
  • KESt-Erstattungen

Zollamt Österreich

(vormals neun Zollämter)

  • Betreuung von Wirtschaftsbeteiligten
  • Kontrolle und Strafsachen

Amt für Betrugsbekämpfung

(Integration der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzstrafbehörde)

  • Bekämpfung  von Steuerhinterziehungen und Abgabenbetrug
  • Aufdeckung und Verfolgung von steuerunehrlichem Verhalten

Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge – PLAB

(vormals „GPLA“)

  • Zusammenfassung der Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und
    Kommunalsteuerprüfung

 

 

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