Fiskurios
28. November 2016

Nicht verboten: Adler mit Joint

Ein Vereinsobmann hatte bei einer Demonstration unter anderem Flugblätter verteilt, auf denen ein „Adler“ darge­stellt war, der jenem der Bundespolizei täuschend ähnlich sah. Der abgebildete Vogel hatte zwei Cannabis­blätter in den Krallen und einen rauchenden Joint im Schnabel ge­tragen; außerdem war die Kette zwischen den Fängen nicht gesprengt und das Gefieder grafisch verändert. Dafür kas­sierte der Obmann drei Strafbescheide.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs war die Ab­bil­dung jedoch nicht eindeutig als visuelle Wiedergabe des Bundeswappens erkennbar. Schon die Vorinstanz hatte festgestellt, dass der „Adler“ dem österreichischen Bundes­adler „nur nachempfunden“ war. Das Höchstgericht hob die Strafbescheide auf, weil kein Verstoß gegen das Wappen­gesetz vorlag.

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