Finanzen
12. Juni 2019

Nicht vergessen: Schenkung melden

Wer ein wertvolles Geschenk bekommt, kann sich freuen. Aber: Schenkungs-meldung nicht vergessen! Sie ist kostenlos und beweist, woher das Geld kommt.

Schenkung

Betroffen sind Schenkungen seit 1.8.2008 für alle in Österreich Ansässigen.

Gilt für Schenkungen von Kapital (Geld, Wertpapiere etc.), Unternehmens(anteilen) und Sachvermögen

(bewegliches Vermögen, Rechte etc.)

Betragsgrenzen

Angehörige (siehe Formular Schenk 1): 50.000 € innerhalb eines Jahres

Nichtangehörige: 15.000 € innerhalb von fünf Jahren

Angehörige Ehegatten (auch geschieden), Eltern, (Ur-)Großeltern, Kinder, (Ur-)enkel, Geschwister, Tante, Onkel, Nichte, Neffe, Cousine, Cousin, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten, Ehegatte der Geschwister), Wahleltern und Wahlkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder, Lebensgefährten (auch bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft) sowie Kinder und Enkel eines Lebensgefährten im Verhältnis zum anderen Lebensgefährten.
Ausnahmen

Keine Meldepflicht für:

  • übliche Gelegenheitsgeschenke unter 1.000 € und Hausrat
  • Schenkungen unter Ehegatten zur Schaffung einer dringenden Wohnstätte (für max. 150 m² Wohnnutzfläche)
  • Zuwendungen von körperlich beweglichen Sachen und Geldforderungen an Kirchen, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen
  • Gewinn aus Preisausschreiben, Gewinnspielen
  • unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallende Zuwendungen
  • Grundstücke
Meldung
  • innerhalb von drei Monaten ab Schenkung
    bzw. erstmaligem Überschreiten der Wertgrenzen
  • auf Formular Schenk 1
  • grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline,
    bei Unzumutbarkeit in Papierform
  • kann bei jedem Finanzamt (außer Gebührenfinanzamt) eingebracht werden
Meldung nicht gemacht?

10 % des Geschenkwertes als Geldstrafe,

strafbefreiende Selbstanzeige ist nur ein Jahr ab Ende der Meldepflicht möglich

 

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