Zu einem digitalen Workflow gehört auch die elektronische Aufbewahrung.
Belege und Aufzeichnungen können in Papierform, mittels optischer Archivierungssysteme (z.B. Mikrofilm) oder elektronisch gespeichert werden. Dabei kommen die Dokumente auf Datenträger. Voraussetzung: Es muss die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschrift-getreue Wiedergabe innerhalb der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein.
Tipp: Professionelle elektronische Rechnungswesen-Programme mit Archiv garantieren die gesetzlichen Anforderungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl.
Unterlage aufbewahren: |
Jahre: |
Buchhaltung, Belege, Rechnungen, Lohnverrechnung |
7 |
Umsatzsteuer: Unterlagen Grundstücke |
22 |
Umsatzsteuer: Unterlagen MOSS, EU-OSS, Aufzeichnungen Plattformen |
10 |
COVID-19 Unterstützungen: Investitionsprämie, Kurzarbeitsbeihilfe |
10 |
Personalstamm für Dienstzeugnis |
30 |
Anhängige Verfahren (Finanz, Behörde, Gericht) mind. bis Verfahrensende |