Dienstnehmer
13. Juni 2016

Personalrückstellungen neu

Bilanzierende Unternehmen sind aufgrund einer neuen AFRAC-Stellungnahme verpflichtet, Pensions-, Abferti­gungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare lang­fristige Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. So­mit sind erstmals in die Berechnung auch Entwicklungen der künftigen Leistungen oder auch eventuelle karriere­be­dingte Gehalts­steigerungen einzu­beziehen. Die Be­wer­tung erfolgt nun grund­sätzlich nach ver­siche­rungs­mathe­ma­tischen Grundsätzen, wobei Verein­fachungen vor­ge­sehen sind. Bei erst­maliger Anwendung kann dies zu einem hohen Unter­schieds­betrag führen, der auf maximal fünf Jahre ver­teilt werden darf.

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