Bilanzierende Unternehmen sind aufgrund einer neuen AFRAC-Stellungnahme verpflichtet, Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristige Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Somit sind erstmals in die Berechnung auch Entwicklungen der künftigen Leistungen oder auch eventuelle karrierebedingte Gehaltssteigerungen einzubeziehen. Die Bewertung erfolgt nun grundsätzlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, wobei Vereinfachungen vorgesehen sind. Bei erstmaliger Anwendung kann dies zu einem hohen Unterschiedsbetrag führen, der auf maximal fünf Jahre verteilt werden darf.