Ab November 2019 ist Rauchen an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke verabreicht oder konsumiert werden. Wie schaut es aber mit dem „betrieblichen“ Rauchen aus bzw. haben Dienstnehmer einen Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Rauchpausen?
Ein „Menschenrecht auf Rauchpausen“ gibt es nicht, egal ob bezahlt oder unbezahlt. Werden Rauchpausen vom Dienstgeber bloß geduldet, ohne dass ein konkreter Rahmen für die Pause vorgegeben ist, liegt auch keine taugliche Basis für eine Betriebsübung vor und kann für die Zukunft einseitig verboten werden. Daher sollten Rauchpausen oder deren Verbote schriftlich vereinbart werden.