Eine kleine Erleichterung gibt es bereits für die Anschaffung von elektronischen Registrierkassen: Bis Ende März 2016 wird es keine Konsequenzen geben, wenn noch keine Registrierkasse verwendet wird.
Liegen triftige Gründe vor, weshalb dieser Pflicht bis Ende März nicht entsprochen werden konnte, wird auch bis Ende Juni noch nicht gestraft. Mögliche Gründe: Lieferant kann nicht liefern, Mitarbeiter sind noch nicht eingeschult…