Rechnungswesen
30. November 2022

Senkung Lohnnebenkosten ab 2023

Im 2. Teuerungs-Entlastungspaket wird ab 2025 der Dienstgeberbeitrag von 3,9 auf 3,7 % gesenkt. Für 2023 und 2024 ist das auch möglich, es braucht aber eine lohngestaltende Maßnahme. Das bedeutet, dass die Senkung entweder überbetrieblich z.B. im Kollektivvertrag oder innerbetrieblich z.B. in einem Aktenvermerk festgelegt werden muss.

Wir wundern uns, warum es diese Zusatzbedingung überhaupt gibt, wenn es doch jedem Arbeitgeber möglich ist, mit einem Dreizeiler die Lohnnebenkosten zu senken.

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