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27. November 2018

Sind Geburtstagsgeschenke steuerpflichtig?

Im Rahmen von Betriebsveranstaltungen empfangene Sachzuwendungen bis zur Höhe von jährlich 186 Euro pro Person sind grundsätzlich steuer- und beitragsfrei.

Derartige Betriebsveranstaltungen können auch anlässlich von Geburtstagen abgehalten werden. Bei solchen Feiern können Geburtstagssachzuwendungen abgabenfrei gewährt werden, solange alle während eines Jahres im Rahmen von Betriebsveranstaltungen übergebenen Sachzuwendungen insgesamt den Wert von 186 € pro Person nicht übersteigen.

Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.

Bei den Sachzuwendungen darf es sich nur um solche Geschenke handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Bargeldzuwendungen gelten immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt. Vom Unternehmer können diese Geschenke als Betriebsausgaben (freiwilliger Sozialaufwand) geltend gemacht werden und mindern somit die Steuerbemessungsgrundlage.

Vorsicht: Werden nur einzelne ausgewählte Mitarbeiter etwa zu runden Geburtstagen beschenkt, liegt eine steuer- und beitragspflichtige individuelle Zuwendung vor, sogar dann, wenn man dies während einer Betriebsfeier macht.

Tipp: Alle Arten von Gutscheinen sind gegenüber Barzahlungen unbedingt zu bevorzugen!

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