Den Kinderfreibetrag können Sie absetzen, wenn Sie mehr als sechs Monate für ein Kind Familienbeihilfe bezogen haben. Er beträgt seit 2016 440 € pro Jahr und Kind, wenn er von einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Geteilt sind es 300 € pro Elternteil. Mit sechs Monaten Unterhaltsabsetzbetrag, stehen ebenfalls 300 € Absetzbetrag zu.
Fall 1: Ein Partner verdient unter 11.000 € pro Jahr und zahlt daher keine Steuer. In diesem Fall sollte der volle Freibetrag von 440 € vom verdienenden Elternteil angegeben werden.
Fall 2: Beide Partner verdienen über 11.000 € pro Jahr. In diesem Fall ist es immer sinnvoll den Freibetrag zu teilen, auch wenn ein Partner wesentlich mehr verdient.
Tipp: Den Kinderfreibetrag müssen Sie im Formular L1k ankreuzen. Pro Kind ist ein Formular auszufüllen.