Mieter einer gemeinnützigen Bauvereinigung können die Wohnung nach einer gewissen Zeit oft günstig kaufen. In der Praxis wurde dann oft die Wohnung mit Gewinn weiterverkauft. Ab 2016 ist das nicht mehr möglich: Wenn innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, muss man den Gewinn an die Bauvereinigung bezahlen. Ausgenommen ist die Weitergabe an nahe Angehörige.