Fast zeitgleich mit der Spargelsaison startet auch die Steuerausgleich-Saison. Unternehmen mussten bis Ende Februar Eckdaten an das Finanzamt melden. Ab Mitte März macht es Sinn, Steuererklärungen für 2024 einzureichen.
Folgende Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt und sind in FinanzOnline abrufbar:
Jahreslohnzettel
Arbeitgeber haben bis Ende Februar den Jahreslohnzettel (L16) elektronisch via ELDA übermittelt.
Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet wurden, finden je nach Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entweder einen Lohnzettel L8 (Befreiungsmethode) oder einen Lohnzettel L24 (Anrechnungsmethode) vor. Wer im Home-Office für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, erhält den Jahreslohnzettel L17.
Sonstige Meldungen
Prüfen Sie zusätzlich, ob Werbungskosten wie etwa Fortbildungen, außergewöhnliche Belastungen (zB Krankheitskosten und Katastrophenschäden) oder weitere Sonderausgaben wie auch die Steuerberatungskosten eine Steuergutschrift bringen könnten. Wir unterstützen Sie bei diesem Vorhaben gerne.