Mit 1.1.2024 tritt die Quotenregelungsverordnung (QuRV) in Kraft. Sie gilt erstmals für Abgabenerklärungen des Veranlagungsjahres 2023.
Durch die Quotenregelung gelten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer längere Abgabefristen als für die vom Steuerpflichtigen selbst eingebrachten Erklärungen.
Betrifft Abgabenerklärungen für die
Die Anmeldung zur Quotenregelung erfolgt jährlich bis zum 30.6. des Folgejahres durch den Steuerberater. Eine begründete spätere Anmeldung ist möglich. Die Quote wird anhand der Summe der angemeldeten Steuernummern für einen Veranlagungszeitraum ermittelt. In fünf Abgabeterminen müssen je 1/5 der offenen Quotenfälle eingereicht werden. Betriebliche Feststellungserklärungen müssen bis Ende Jänner des zweitfolgenden Jahres beim Finanzamt abgegeben werden.
Abgabe- termin |
Quoten- erklärungen |
betriebliche Feststellungserklärung |
1: 31.10. |
20 % |
|
2: 30.11. |
40 % |
neu 50 % |
3: 31.1. |
60 % |
neu 100 % |
4: 28./29.2. |
80 % |
|
5: 31.3. |
100 % |