Steuern
6. November 2017

Steuertipps zum Jahreswechsel

Wer gut verdient hat, zahlt viel Steuer. Wir haben die besten Steuerspartipps für Sie. Voraussetzung: Sie müssen noch heuer aktiv werden.

 

Tipps für UnternehmerInnen

Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können bis zu 13 % vom Gewinn über 30.000 € zusätzlich absetzen, wenn sie noch heuer investieren (bestimmte Sachgüter und Wertpapiere).

GWG sofort absetzen: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 400 € noch heuer kaufen.

Halbjahres-Abschreibung: Achten Sie auf das Inbetriebnahme-Datum.

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze von 30.000 € prüfen. Eventuell Lieferungen und Leistungen in 2018 verschieben.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben vorziehen, Einnahmen verschieben.

GSVG-Kleinstunternehmer-Befreiung beantragen: Kleinstunternehmer zahlen nur 112 € Unfallversicherung pro Jahr.

Tipps für ArbeitnehmerInnen

Jahressechstel prüfen: Bei unregelmäßigen Bezügen oder Sachbezügen kann eine Dienstnehmer-Prämie (teilweise) mit 6 % besteuert werden.

Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:

186 € Weihnachts-Sachgeschenke
365 € für Weihnachtsfeier
1.000 € Zuschuss zu Kinderbetreuung

186 € Jubiläums-Sachgeschenke

20 % bzw. 1.000 € Mitarbeiterrabatt

300 € Zukunftssicherung

Arbeitnehmerveranlagung: Steuerausgleich für 2012 einreichen.

Tipps für alle

Spenden: bis 10 % des laufenden Gewinns bzw. 10 % des Jahreseinkommens.

Kinderbetreuungskosten: Für Kinder bis 10 Jahre max. 2.300 € pro Jahr und Kind.

Rückerstattungsantrag bei Mehrfachversicherung: Wer 2014 mehrfachversichert war, kann bis Jahresende Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern.

Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen: Ausgaben noch heuer bezahlen.

impuls plus*

Aktuelle Themen