Fiskurios
15. März 2023

„Störrische Beamtin“: Kritik erlaubt

Nachdem ein wiederaufgenommenes Steuerverfahren nicht zur erwarteten Steuergutschrift von rund 9.000 € geführt hatte, machte ein Steuerzahler seinem Ärger Luft. Gegenüber dem Finanzamt, dem Bundesfinanzgericht und dem Finanzministerium tat er kund, dass er sich „nicht täuschen und betrügen lasse von einer störrischen Finanzbeamtin“. Die Beamtin klagte wegen Unterlassung und Widerrufs der „unrichtigen und grob ehrenrührigen Tatsachenbehauptung über ihre Person“. Sie scheiterte in allen Instanzen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass die Aussagen nicht öffentlich waren, und darüber hinaus sollten die Adressaten von allfälligem Fehlverhalten erfahren. 

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