Fiskurios
16. März 2025

Unsportliches Bundesfinanzgericht (BFG)

Eine Fachärztin für Hämatologie und Tauchmedizinerin besuchte einen Tauchmedizin-Workshop auf den Malediven. Ein Flugrettungsarzt tätigte Ausgaben für steigeisenfähige Bergschuhe. Was haben die Malediven und die Berge gemeinsam? Richtig: Beide Ärzte wollten die Ausgaben beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen.  Und in beiden Fällen versagte sowohl das Finanzamt als auch das BFG die Abzugsfähigkeit. Beide Begründungen verweisen auf das Abzugsverbot für Mischaufwendungen. Bei beiden Ärzten wurde festgestellt, dass die beruflichen und die privaten Interessen untrennbar vermengt sind, weil beide in ihrer Freizeit auch gerne tauchen und bergsteigen gehen.

impuls plus*

Aktuelle Themen