International
14. März 2016

Was bedeutet BEPS für die Praxis?

Hinter dem Kürzel „BEPS“ („base erosion and profit shifting“) verbergen sich von der OECD ausgearbeitete Vorschläge zur Bekämpfung der Aushöhlung der Ge­winnsteuerbemessungsgrundlagen und der Gewinn­ver­lagerung.

Auf Basis dessen hat die Europäische Kommission ein Anti-Missbrauchspaket veröffentlicht, womit unerwünschten Steuerpraktiken in Konzernen wirksam begegnet werden. Auch soll der Datenaustausch im Rahmen der EU-Amtshilfe intensiviert werden. In Österreich soll es deshalb schon im Frühjahr 2016 zur teilweisen Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verrechnungspreisdokumentation im Konzern kommen. Die Dokumentation ist künftig in eine Stammdokumentation (Master File), eine landesspezifische Dokumentation (Local File) und eine länderbezogene Berichterstattung (Country by Country Reportings, CbCR) zu gliedern. Das CbCR ver­pflich­tet große Konzerne mit Konzernumsätzen von mehr als 750 Mio. €, den Steuerbehörden bestimmte Finanz­in­for­ma­tionen (u.a. Umsatz, Gewinn, gezahlte Steuern, einbe­hal­te­ne Gewinne, Anzahl der Mitarbeiter) über jede Konzern­ge­sellschaft mitzuteilen. Diese Informationen werden ab 2017 an alle Länder, in denen der Konzern ansässig oder steuer­pflichtig ist, versendet.

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