Hinter dem Kürzel „BEPS“ („base erosion and profit shifting“) verbergen sich von der OECD ausgearbeitete Vorschläge zur Bekämpfung der Aushöhlung der Gewinnsteuerbemessungsgrundlagen und der Gewinnverlagerung.
Auf Basis dessen hat die Europäische Kommission ein Anti-Missbrauchspaket veröffentlicht, womit unerwünschten Steuerpraktiken in Konzernen wirksam begegnet werden. Auch soll der Datenaustausch im Rahmen der EU-Amtshilfe intensiviert werden. In Österreich soll es deshalb schon im Frühjahr 2016 zur teilweisen Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verrechnungspreisdokumentation im Konzern kommen. Die Dokumentation ist künftig in eine Stammdokumentation (Master File), eine landesspezifische Dokumentation (Local File) und eine länderbezogene Berichterstattung (Country by Country Reportings, CbCR) zu gliedern. Das CbCR verpflichtet große Konzerne mit Konzernumsätzen von mehr als 750 Mio. €, den Steuerbehörden bestimmte Finanzinformationen (u.a. Umsatz, Gewinn, gezahlte Steuern, einbehaltene Gewinne, Anzahl der Mitarbeiter) über jede Konzerngesellschaft mitzuteilen. Diese Informationen werden ab 2017 an alle Länder, in denen der Konzern ansässig oder steuerpflichtig ist, versendet.