Steuern
12. Juni 2019

Was bleibt von der Steuerreform?

Die alte Regierung präsentierte im April die Steuerreform, die in drei Etappen Entlastungen bringen soll. Durch den Regierungswechsel ist die Umsetzung mehr als ungewiss.

Für einen Teil der Steuerreform liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor. Was davon beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Hier die wichtigsten Eckpunkte.

Phase 1 – Jahr 2020 – bereits im Gesetzesvorschlag

Entbürokratisierung und Entlastung für Unternehmen

  • Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 30.000 auf 35.000 € Jahresumsatz
  • Pauschalierung für Kleinunternehmer bis 35.000€ Jahresumsatz: Ausgabenpauschale 60 bzw. 35% (Dienstleistungsunternehmen) vom Umsatz, wenn die SVA-Beiträge vollständig geleistet wurden; sonst 40 bzw. 25%
  • Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): 800 statt bisher 400

Maßnahmen im Umweltbereich

  • Umverteilung NOVA, Sachbezug und motorbezogene Versicherungssteuer in Richtung Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß
  • Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder, kein Sachbezug

Phase 1 – Jahr 2020 – noch nicht im Gesetzesvorschlag

Entlastung von niedrigen Einkommen durch Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommensbezieher, der sogenannte Sozialversicherungs-Bonus.

Phase 2 – Jahr 2021

Entlastung Lohn- und Einkommensteuer

  • Senken des Einkommensteuertarifs (erste Etappe): Senken des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20%
  • Spitzensteuersatz von 55% bleibt ab 2020 unbefristet
  • Erhöhen des Werbungskostenpauschales von 132 auf 300
  • Drei-Jahres-Verteilung für Landwirte und diverse andere Entlastungen für Land- und Forstwirte

Vereinfachungen im Steuerrecht

  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes erhöht Anwenderfreundlichkeit
  • Steuerliche und unternehmensrechtliche Einheitsbilanz
  • Vereinfachungen für Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften
  • Zusammenführung selbstständige und gewerbliche Einkunftsart
  • Zusammenführung Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
  • Zusammenlegung Lohnabgabenprüfer aus Finanz und Gebietskrankenkasse mit einheitlichem Verfahrensrecht
  • Beschleunigung und Vereinfachung der Steuerverfahren durch Steuerombudsdienst, Mediation, Erörterungstermine und Schließen des Ermittlungsverfahrens

Entlastung Unternehmen

  • Ausweiten der Forschungsprämie
  • Rechtssicherheit durch Betriebsprüfung auf Antrag (bei Betriebsübertragung oder -aufgabe)
  • Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000

Phase 3 – Jahr 2022

Entlastung Lohn- und Einkommensteuer

  • Senken des Einkommensteuertarifs (zweite Etappe): Senken der Steuerstufen von 35 auf 30 % und von 42 auf 40 %
  • Steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteiligungen

Entlastung Unternehmen

  • Senken der Körperschaftsteuer in zwei Etappen. 2022: Senken des KöSt-Satzes von 25 auf 23%. 2023: Senken des KöSt-Satzes auf 21 %
  • Ausweiten des Gewinnfreibetrages – der Grundfreibetrag wird von 30.000 auf 100.000€ angehoben
  • Für Lohnnebenkosten wird eine einheitliche Bemessungsgrundlage geschaffen
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