Die erweiterte Altersteilzeit ist eine Teilpension, die Anreiz schaffen soll, ältere Dienstnehmer bis zur Regelpension zu beschäftigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer Anspruch auf eine Korridorpension hat. Da hier das Mindestalter 62 Jahre ist, sind derzeit nur Männer betroffen (Frauen ab 2028).
Diese Novelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz führt zu Vorteilen auf beiden Seiten: Der Dienstnehmer reduziert seine Normalarbeitszeit um 40 % bis 60 %. Das Gehalt sinkt aber nur halb so stark wie die Arbeitszeit und der Dienstgeber erhält vom AMS einen Kostenersatz.
Beispiel: Ein Dienstnehmer (Gehalt 3.000 €, 40 Stunden pro Woche Beschäftigung) schließt mit dem Dienstgeber eine Teilpensionsvereinbarung. Er reduziert seine Arbeitszeit um 50 % und erhält dafür 1.500 € plus einen Lohnausgleich in Höhe von 750 € (gesamt somit 2.250 €). Das AMS ersetzt dem Dienstgeber die 750 € Lohnausgleich plus die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die für die 750 € Lohnausgleich anfallen und zahlt jene Sozialversicherungsbeiträge, die für die Differenz zwischen den ursprünglichen 3.000 € und den 2.250 € anfallen.