Mit der Steuerreform 2015/2016 sind die Karten hinsichtlich Rechtsform neu gemischt. Ob Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft oder GmbH hängt aber nach wie vor von unterschiedlichen Faktoren ab.
Die Änderungen in der Steuerreform wirken zugunsten der Einkommensteuer – also pro Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft – und gehen zu Lasten der Körperschaftsteuer bzw. Kapitalertragsteuer (KESt) – also kontra GmbH. Änderungen seit 1.1.2016:
Nicht neu, aber weiterhin ein Steuerzuckerl ist der Gewinnfreibetrag, den es nur für natürliche Personen gibt. Bis zu einem Jahresgewinn von 30.000 € bekommt man 13 % als Gewinnfreibetrag, der die Steuergrundlage reduziert. Darüber muss man zB in Wohnbauanleihen investieren. Der Gewinnfreibetrag beträgt maximal 45.350 €. In unserem Beispiel haben wir den maximalen Gewinnfreibetrag von 3.900 € ohne Investitionen berücksichtigt.
Allerdings ist ein reiner Tarifvergleich nicht sinnvoll. Denn die niedrigen Steuerstufen der Einkommensteuer können über den Geschäftsführerbezug ausgenutzt werden. Außerdem muss man die Sozialversicherung berücksichtigen, die sowohl Geschäftsführer als auch Einzel- oder Mitunternehmer zahlen müssen.
Einflussfaktoren
In unserem Beispiel mit einem Gewinn von 100.000 € ist das Einzelunternehmen mit 1.174 € gegenüber der GmbH leicht im Vorteil. Wenn nicht der gesamte Gewinn ausgeschüttet wird, sieht es für die GmbH jedoch günstiger aus. Ob die GmbH oder das Einzelunternehmen für Sie günstiger ist, hängt aber von vielen Faktoren ab.
Wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen und erstellen mit Ihnen einen Günstigkeitsvergleich.
Beispiel – Vergleich | € |
Gewinn vor Steuern und Geschäftsführerbezug | 100.000 |
Einzelunternehmen | |
Gewinnfreibetrag | 3.900 |
Sozialversicherung | -18.943 |
Einkommensteuer | -26.687 |
Abgabenbelastung gesamt | 45.630 |
GmbH | |
Geschäftsführerbezug | 77.000 |
Betriebsausgabenpauschale | 4.620 |
Gewinnfreibetrag | 3.900 |
Sozialversicherung | -18.943 |
Einkommensteuer | -14.060 |
Lohnnebenkosten | -6.083 |
Abgabenbelastung GF | 39.086 |
Körperschaftsteuer | -4.229 |
Kapitalertragsteuer | -3.489 |
Abgabenbelastung gesamt | 46.804 |
Vorteil Einzelunternehmen | 1.174 |