Finanzen
27. November 2018

Wertvolle Geschenke melden

Schenkungen unter Lebenden betreffend bestimmte Vermögenswerte müssen innerhalb von drei Monaten ab dem Zuwendungsvorgang via
FinanzOnline gemeldet werden.

Befreiungen

  • Schenkungen bis zu 50.000 € zwischen nahen Angehörigen pro Jahr
  • Schenkungen zwischen anderen Personen (keine nahen Angehörigen) bis zu 15.000 € innerhalb von fünf Jahren
  • übliche Gelegenheitsgeschenke unter 1.000 € (z.B. Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, Sponsion, Matura)
  • Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke)

Achtung: Unterbleibt eine Meldung, sieht das Finanzstrafgesetz eine Geldstrafe bis zu 10 % des geschenkten Vermögens vor.

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