Wer noch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus 2012 abesetzen möchte, hat noch bis Jahresende für den Steuerausgleich Zeit. Achtung: Bitte nicht auf auf die antraglose Arbeitnehmerveranlagung hoffen. Diese gibt es erst ab heuer für das Steuerjahr 2016.