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12. September 2017

31.12.2017 – Letzte Chance für Arbeitnehmerveranlagung 2012

Wer noch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus 2012 abesetzen möchte, hat noch bis Jahresende für den Steuerausgleich Zeit. Achtung: Bitte nicht auf auf die antraglose Arbeitnehmerveranlagung hoffen. Diese gibt es erst ab heuer für das Steuerjahr 2016.

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