Die Arbeitnehmerveranlagung bei zwei Dienstverhältnissen, die meisten GmbH-Bilanzen und die EU-Mehrwertsteuer-Erstattungen sind abzugeben. Auch die Finanzzinsen für Ertragsteuer-Rückstände beginnen zu laufen. Allerdings auf sehr niedrigem Niveau von 1,38 % p.a.