Immobilien
13. Juni 2016

Wie hoch ist Ihr Grundanteil?

Seit Dezember wurde daran gebastelt – nun liegt sie vor: Die Grundanteil-Verordnung erhöht für viele Immobilien den Grundanteil und verringert die absetzbare Ab­schrei­bung.

Bisher konnte man 20 % Grundanteil im Bereich Ver­mie­tung und Ver­pachtung pauschal ansetzen. Ab 2016 hängt der Grund­anteil von der Lage des Grundstücks und der Art der Bebauung ab. Es gibt folgende Gruppen:

Betriebliche Immobilien

Die Neuregelung hinsichtlich des Grundanteils gilt derzeit nur für den außerbetrieblichen Bereich (Ver­mietung und Ver­pachtung). Bei betrieblichen Gebäuden muss man nach wie vor den Grundanteil selbst ermitteln und dokumen­tieren. Bei einer Betriebsprüfung kann jedoch der Prüfer den Grund­an­teil mittels dieser Verordnung verproben und eine Be­grün­dung für ein Abweichen verlangen.

Gemeinde 1) Bauland­preis 2) Wohn- / Geschäfts­einheiten 3) Grund­anteil
unter 100.000   Einw. und unter 400€   pro m²  20 %
mind. 100.000   Einw. oder mind. 400€ pro m² und  mehr als 10  30 %
mind. 100.000 Einw. oder mind. 400€ pro m² und  bis zu 10  40 %

1) Gemeinden mit mind. 100.000 Einwohnern: Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck
2) Quadratmeterpreis für baureifes Land laut Immobilien­preis­spiegel
3) Je angefangene 400 m² liegt immer eine eigene Ge­schäfts­einheit vor.

Beispiele:

  • Zinshaus in Wien mit 15 Wohnungen: 30 % Grund­an­teil
  • Einfamilienhaus im Waldviertel: zumeist 20 % Grund­an­teil

Alternativ kann man den Grundanteil zB mit einem Gut­achten nachweisen. Man muss auch den tatsächlichen Grundanteil ansetzen, wenn dieser offenkundig zumindest um 50 % vom pauschal ermittelten Grundwert abweicht.

Bei bereits vermieteten Immobilien muss man die Afa ab 2016 auf das neue Aufteilungsverhältnis anpassen.

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