Seit Dezember wurde daran gebastelt – nun liegt sie vor: Die Grundanteil-Verordnung erhöht für viele Immobilien den Grundanteil und verringert die absetzbare Abschreibung.
Bisher konnte man 20 % Grundanteil im Bereich Vermietung und Verpachtung pauschal ansetzen. Ab 2016 hängt der Grundanteil von der Lage des Grundstücks und der Art der Bebauung ab. Es gibt folgende Gruppen:
Die Neuregelung hinsichtlich des Grundanteils gilt derzeit nur für den außerbetrieblichen Bereich (Vermietung und Verpachtung). Bei betrieblichen Gebäuden muss man nach wie vor den Grundanteil selbst ermitteln und dokumentieren. Bei einer Betriebsprüfung kann jedoch der Prüfer den Grundanteil mittels dieser Verordnung verproben und eine Begründung für ein Abweichen verlangen.
Gemeinde 1) | Baulandpreis 2) | Wohn- / Geschäftseinheiten 3) | Grundanteil | ||
unter 100.000 Einw. | und | unter 400€ pro m² | 20 % | ||
mind. 100.000 Einw. | oder | mind. 400€ pro m² | und | mehr als 10 | 30 % |
mind. 100.000 Einw. | oder | mind. 400€ pro m² | und | bis zu 10 | 40 % |
1) Gemeinden mit mind. 100.000 Einwohnern: Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck
2) Quadratmeterpreis für baureifes Land laut Immobilienpreisspiegel
3) Je angefangene 400 m² liegt immer eine eigene Geschäftseinheit vor.
Beispiele:
Alternativ kann man den Grundanteil zB mit einem Gutachten nachweisen. Man muss auch den tatsächlichen Grundanteil ansetzen, wenn dieser offenkundig zumindest um 50 % vom pauschal ermittelten Grundwert abweicht.
Bei bereits vermieteten Immobilien muss man die Afa ab 2016 auf das neue Aufteilungsverhältnis anpassen.