Immobilien
29. Mai 2018

Wie wird bei Vermietung der Grundanteil ermittelt?

Bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, muss die Bemessungsgrundlage für den Gebäudewert ermittelt werden. Der Gesamtkaufpreis wird daher einerseits auf Grund und Boden, kurz G&B, sowie andererseits auf Gebäude aufgeteilt.

Seit dem Jahr 2016 beträgt der Anteil für G&B bei Vermietungen laut Gesetz grundsätzlich 40 %. Abhängig von der Einwohneranzahl und dem durchschnittlichen Quadratmeterpreis für baureifes Land sind auch 20 % oder 30 % möglich. Dieses pauschale Aufteilungsverhältnis wird nicht angewendet, wenn die tatsächlichen Verhältnisse nachgewiesen werden oder diese offenkundig erheblich von der Pauschalaufteilung abweichen.

Die neuen Einkommensteuerrichtlinien geben bekannt, dass die Anteile von G&B und Gebäude auch entsprechend dem Verhältnis von Grundwert zum Gebäudewert gemäß Grundstückswerteverordnung glaubhaft gemacht werden können. Voraussetzung für diese Anwendungsmöglichkeit ist die plausible Glaubhaftmachung aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis.

Wie genau diese Glaubhaftmachung funktioniert, ist offen. Die Finanz gibt nur vor, dass bei dieser Berechnungsmethode ein Anteil des G&B von weniger als 20 % nicht plausibel ist. Für die Aufteilung ist der Zeitpunkt der Anschaffung relevant. Wurde schon vor 2016 vermietet, gelten die Verhältnisse zum 1.1.2016

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