Immobilien
6. November 2017

Wie wird eine thermische Sanierung gefördert?

Unternehmer haben Anspruch auf Förderung, wenn ein mindestens 20 Jahre altes Betriebsgebäude thermisch saniert wird.

Diese Frist beginnt mit dem Datum der Baubewilligung. Je nach Sanierungsqualität werden bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten vom Bund rückerstattet. Die Kombination mit einer Landesförderung ist möglich. Gefördert werden Material-, Montage- und Planungskosten. Dazu zählen:

  • die Dämmung der Außenwände, der obersten bzw. untersten Geschossdecke
  • der Austausch von Fenstern und Außentüren
  • der Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung sowie außenliegende Beschattungen

Nicht gefördert werden Kosten für Innenausbauten, Neukonstruktionen von Dachstühlen, Dacheindeckungen, Entsorgung und Lüftungskanälen. Der Antrag muss online über www.sanierungsoffensive17.at
gestellt werden. Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Energieausweis mit Berechnung des Heizwärmebedarfs vor und nach der geplanten Sanierung
  • Berechnung der internen Gewinne z.B. bei Produktions- oder Lagerhallen
  • Baubeschreibung, Bestands- und Einreichpläne

Tipp:

Auch für Private gibt es eine Förderung. Diese finden Sie auf der genannten Website.

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