Bestimmte Rechtsträger müssen diejenigen natürlichen Personen über das Unternehmensserviceportal (USP) melden, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht (siehe auch Steuerimpuls 4/2017 und 2/2018).
Als Rechtsträger kommen vor allem Gesellschaften (außer GnbR) und Stiftungen in Betracht. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Gesellschaften, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Die Rechtsträger müssen mindestens einmal jährlich überprüfen, ob die gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Daher kann jetzt Handlungsbedarf bestehen.