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Finanzen
12. September 2017

Wer ist der wahre Eigentümer?

Zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen und Geldwäsche wird ab Jänner 2018 ein Register eingeführt, das die wirtschaftlichen – also die wahren – Eigentümer von Gesellschaften, Vereinen etc. aufzeigen soll. Erstmals werden auch Stiftungen und Fonds mit ihren Eigentümern bzw. Stiftern zentral erfasst. Das Register wird nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Behörden und Vertreter können aber kostenpflichtig ausdrucken.

Wirtschaftlicher Eigentümer

Das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) sieht als wirtschaftliche Eigentümer natürliche Personen, die etwa bei Aktiengesellschaften und GmbHs direkt oder indirekt mit mehr als 25 % beteiligt sind. Es kommt allerdings nicht auf die formalen Eigentumsverhältnisse an, sondern es werden jene Personen erfasst, die die tatsächliche Kontrolle ausüben. Bei Treuhandverhältnissen sind das zumeist die Treugeber, bei Privatstiftungen die Stifter und bei Vereinen die Obmänner.

Erleichterungen

Wo es bereits öffentliche Register gibt, sind Befreiungen von der Meldepflicht vorgesehen. So müssen etwa OGs oder KGs nicht melden, wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind. Bei GmbHs entfällt die Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Auch Vereine müssen nicht melden, da diese im Vereinsregister eingetragen sind. Durch diese Befreiungen dürfte sich die Meldepflicht für den Großteil erübrigen. Wer trotz Meldepflicht nicht oder nicht richtig meldet, dem droht eine Strafe von bis zu 200.000 €.

Tipp: Viele Unternehmen sind durch die Erleichterungen nicht zur Meldung verpflichtet. Sobald der genaue Ablauf festgelegt ist, informieren wir Sie, ob Sie betroffen sind und was zu tun ist.

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