Machen Sie jetzt die Arbeitnehmerveranlagung 2015.
Was ist zu berücksichtigen? Voraussetzungen? | |
□ | Negativsteuer: Einkommen unter 11.945 € pro Jahr, Sozialversicherungsbeiträge bezahlt |
□ | Alleinverdienerabsetzbetrag: Kind: Familienbeihilfe > 6 Monate, Partner: Einkünfte bis 6.000 € |
□ | Alleinerzieherabsetzbetrag: Kind: Familienbeihilfe > 6 Monate, kein Partner |
□ | Mehrkindzuschlag: mind. 3 Kinder, Familieneinkommen Vorjahr bis 55.000 € |
□ | Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: Einkünfte bis 25.000 €, Partner: Einkünfte bis 2.200 € |
□ | Topf-Sonderausgaben: Personenversicherung, Wohnraumschaffung, Einkommen bis 60.000 € |
□ | Freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf Versicherungszeiten |
□ | Steuerberatungskosten |
□ | Kirchenbeitrag: bis 400 € |
□ | Spenden: an begünstigte Empfänger, bis 10 % der Einkünfte |
□ | Gewerkschaftsbeiträge: nicht vom Arbeitgeber berücksichtigt |
□ | Pendlerpauschale: vom Arbeitgeber nicht (ausreichend) berücksichtigt |
□ | Sozialversicherungsbeiträge: selbst bezahlt |
□ | Werbungskosten: Ausgaben für Beruf über 132 €, zB Computer, Büromaterial, Uniform, Schutzhelm, Fachliteratur, Betriebsratsumlage, Aus- und Fortbildung (inkl. Fahrtkosten), doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Reisekosten (nicht vom Arbeitgeber bezahlt) |
□ | Werbungskostenpauschale: für bestimmte Berufsgruppen wie Vertreter oder Hausbesorger |
□ | Krankheitskosten: übersteigen Selbstbehalt (rd. ein Brutto-Monatsgehalt), zB Spital, Kur, Arzthonorare, Medikamente, Rezeptgebühr, Brille, Zahnarzt, damit verbundene Reisekosten |
□ | Begräbniskosten: übersteigen Selbstbehalt, max. 5.000 €, nicht durch Nachlass gedeckt |
□ | Schäden von Naturkatastrophen |
□ | Kosten Behinderung: bis 25 % Behinderung mit Selbstbehalt, ab 25 %: Freibetrag, Pauschale für Diätverpflegung, Kfz-Pauschale, Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung |
□ | Sonstige außergewöhnliche Belastungen: übersteigen Selbstbehalt |
□ | Kinderfreibetrag: Kind: Familienbeihilfe > 6 Monate |
□ | Unterhaltsabsetzbetrag: Kind nicht im Haushalt |
□ | Kinderbetreuung: Kind bis 10 Jahre (16 Jahre mit erhöhter Familienbeihilfe), bis 2.300 € pro Kind, professionelle Kinderbetreuung, auch Ferienlager |
□ | Auswärtige Berufsausbildung: 80 km vom Wohnort, 110 € Pauschale pro Monat |
□ | Behinderung des Kindes: erhöhte Familienbeihilfe oder Grad der Behinderung über 25 % |