Steuern
14. März 2016

Zeit für Steuerausgleich

Machen Sie jetzt die Arbeitnehmerveranlagung 2015.

Was ist zu berücksichtigen? Voraussetzungen?
Negativsteuer: Einkommen unter 11.945 € pro Jahr, Sozial­ver­sicherungsbeiträge bezahlt
Alleinverdienerabsetzbetrag: Kind: Familienbeihilfe > 6 Monate, Partner: Einkünfte bis 6.000 €
Alleinerzieherabsetzbetrag: Kind: Familienbeihilfe > 6 Monate, kein Partner
Mehrkindzuschlag: mind. 3 Kinder, Familieneinkommen Vorjahr bis 55.000 €
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: Einkünfte bis 25.000 €, Partner: Einkünfte bis 2.200 €
Topf-Sonderausgaben: Personenversicherung, Wohn­raum­schaffung, Einkommen bis 60.000 €
Freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf Versicherungszeiten
Steuerberatungskosten
Kirchenbeitrag: bis 400 €
Spenden: an begünstigte Empfänger, bis 10 % der Einkünfte
Gewerkschaftsbeiträge: nicht vom Arbeitgeber be­rück­sichtigt
Pendlerpauschale: vom Arbeitgeber nicht (ausreichend) be­rück­sichtigt
Sozialversicherungsbeiträge: selbst bezahlt
Werbungskosten: Ausgaben für Beruf über 132 €, zB Computer, Büromaterial, Uniform, Schutzhelm, Fachliteratur, Betriebs­rats­umlage, Aus- und Fortbildung (inkl. Fahrtkosten), doppelte Haus­haltsführung und Familienheimfahrten, Reisekosten (nicht vom Arbeitgeber bezahlt)
Werbungskostenpauschale: für bestimmte Berufsgruppen wie Vertreter oder Hausbesorger
Krankheitskosten: übersteigen Selbstbehalt (rd. ein Brutto-Monatsgehalt), zB Spital, Kur, Arzthonorare, Medikamente, Rezept­gebühr, Brille, Zahnarzt, damit verbundene Reisekosten
Begräbniskosten: übersteigen Selbstbehalt, max. 5.000 €, nicht durch Nachlass gedeckt
Schäden von Naturkatastrophen
Kosten Behinderung: bis 25 % Behinderung mit Selbstbehalt, ab 25 %: Freibetrag, Pauschale für Diätverpflegung, Kfz-Pauschale, Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung
Sonstige außergewöhnliche Belastungen: übersteigen Selbstbehalt
Kinderfreibetrag: Kind: Familienbeihilfe > 6 Monate
Unterhaltsabsetzbetrag: Kind nicht im Haushalt
Kinderbetreuung: Kind bis 10 Jahre (16 Jahre mit erhöhter Familienbeihilfe), bis 2.300 € pro Kind, professionelle Kin­derbetreuung, auch Ferienlager
Auswärtige Berufsausbildung: 80 km vom Wohnort, 110 € Pauschale pro Monat
Behinderung des Kindes: erhöhte Familienbeihilfe oder Grad der Behinderung über 25 %
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