Die Forschungsprämie beträgt ab 2016 12 % der Forschungsausgaben (bis 2015: 10 %). Außerdem wurde klargestellt, dass die Prämie keine steuerpflichtige Einnahme ist und auch die absetzbaren Aufwendungen nicht kürzt.
Gleichzeitig gibt es ab 2016 keine Bildungsprämie und keinen Bildungsfreibetrag mehr. Sie sind angeblich kein Anreiz für betriebliche Bildungsmaßnahmen.