Private Mikrokredite (Crowdlending) oder Kleinbeteiligungen (Crowdinvesting) sind in Österreich im Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) geregelt. Das Gesetz sieht einige Erleichterungen gegenüber herkömmlichen Finanzierungen am Kapitalmarkt vor, die von der Höhe des Emissionsvolumens abhängen:
KMUs dürfen binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Mio. € aufnehmen. Ein privater Investor kann pro Projekt max. 5.000 € im Jahr investieren.
Tipp 1: Für die Erstellung des Informationsblattes oder des vereinfachten Prospektes gibt es einen Zuschuss von 50 %. www.awsg.at
Wer eine Crowdfunding-Kampagne startet, sollte sich über den Zielbetrag im Klaren sein. Wird diese Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten die Investoren ihr Geld zurück. Daher sind ein verständliches Geschäftsmodell und eine ausreichende eigene Crowd unbedingt notwendig.
Tipp 2: Bauen Sie die eigene Crowd vor dem Start in den sozialen Medien auf. Als kritische Masse empfiehlt die Wirtschaftskammer mehr als 1.000 Kontakte.
Tipp 3: Durchforsten Sie die zahlreichen Crowdfunding-Plattformen. Vielleicht passt Ihr Projekt auf eine dieser Plattformen.