Recht
4. September 2018
Darf man Banknoten für Werbezwecke abdrucken?
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Urheberrecht auf Banknoten. Wer sich an die EZB-Vorschriften hält, darf Euro-Banknoten reproduzieren, wenn es zu keiner Verwechslung mit echten Euro-Banknoten kommen kann.
Wenn Sie z.B. ein Gewinnspiel bewerben und Euro-Banknoten abbilden, müssen Sie folgende Regeln einhalten:
- Bei einseitigen Reproduktionen muss die Größe mindestens 125 % oder maximal 75 % einer echten Banknote betragen, oder
- es werden Materialien verwendet, die sich eindeutig von Papier unterscheiden.
- Bei beidseitigen Reproduktionen muss der Nachdruck sowohl in Länge als auch Breite größer als 200 % oder weniger als 50 % betragen.
- Einzelne Gestaltungselemente dürfen nur auf Hintergrund erscheinen, der nicht einer Banknote ähnelt.
- Wenn nur ein Teil der Vorder- oder Rückseite (bei einseitigen Drucken) aufscheint, muss die Größe weniger als ein Drittel der jeweiligen Banknote ausmachen.
- Wer auf seiner Website Geldscheine zugänglich macht, muss das Wort „SPECIMEN“ (Muster) in der Schriftart Arial oder einer ähnlichen Schriftart diagonal einarbeiten und die Auflösung der Reproduktion in 100 %-Größe darf 72 Punkte pro Inch (dpi) nicht überschreiten.
Nachzulesen im Artikel 2 des EZB-Beschlusses L 118/37 aus 19.4.2013