Recht
4. September 2018

Darf man Banknoten für Werbezwecke abdrucken?

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Urheberrecht auf Banknoten. Wer sich an die EZB-Vorschriften hält, darf Euro-Banknoten reproduzieren, wenn es zu keiner Verwechslung mit echten Euro-Banknoten kommen kann.

Wenn Sie z.B. ein Gewinnspiel bewerben und Euro-Banknoten abbilden, müssen Sie folgende Regeln einhalten:

  • Bei einseitigen Reproduktionen muss die Größe mindestens 125 % oder maximal 75 % einer echten Banknote betragen, oder
  • es werden Materialien verwendet, die sich eindeutig von Papier unterscheiden.
  • Bei beidseitigen Reproduktionen muss der Nachdruck sowohl in Länge als auch Breite größer als 200 % oder weniger als 50 % betragen.
  • Einzelne Gestaltungselemente dürfen nur auf Hintergrund erscheinen, der nicht einer Banknote ähnelt.
  • Wenn nur ein Teil der Vorder- oder Rückseite (bei einseitigen Drucken) aufscheint, muss die Größe weniger als ein Drittel der jeweiligen Banknote ausmachen.
  • Wer auf seiner Website Geldscheine zugänglich macht, muss das Wort „SPECIMEN“ (Muster) in der Schriftart Arial oder einer ähnlichen Schriftart diagonal einarbeiten und die Auflösung der Reproduktion in 100 %-Größe darf 72 Punkte pro Inch (dpi) nicht überschreiten.

Nachzulesen im Artikel 2 des EZB-Beschlusses L 118/37 aus 19.4.2013

 

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