Fiskurios
21. September 2020

Dialekt nicht verstanden – weniger Schadenersatz

Ein Wiener war bei einem Polterabend in einem Tiroler Lokal auf dem Weg zum WC eine Stiege hinuntergestürzt – nicht mehr ganz nüchtern. Dieser Weg zum WC wurde ihm in breiter Tiroler Mundart erklärt. Statt ins Obergeschoß ging der Mann über eine massiv abgetretene und verschlissene Holzstiege, wo er bald im Dunkeln zu Sturz kam.

Obwohl diese Stiege eine Gefahr darstellte, die mit einer Beleuchtung und einem Geländer zu beheben gewesen wäre, wäre es laut OGH dem  Wiener trotz seiner Alkoholisierung zumutbar gewesen, sich rückzuversichern, ob er auf dem richtigen Weg sei. Somit hat der Lokalbesitzer dem Mann nur zwei Drittel seines erlittenen Schadens zu ersetzen.

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