In Begutachtung ist der Gesetzesentwurf schon, aber noch nicht beschlossen: „Ibizagate“ könnte die Einführung (vorerst) verhindern. Es geht in erster Linie um die Besteuerung von Online-Werbung von Konzernen wie Google, Amazon, Facebook etc.
Derzeit wird nur die klassische Werbung besteuert. In Zukunft sollen Konzerne mit einem Online-Werbeumsatz von mehr als 750 Mio. € weltweit und einem Österreich-Umsatz von mehr als 25 Mio. € pro Jahr endlich auch hierzulande besteuert werden.
Der schon bisher geltende Steuersatz von 5 % soll dann auch auf Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbare Werbeleistungen angewendet werden. Besteuert wird, sofern der Nutzer eine österreichische IP-Adresse aufweist und sich die Werbung an inländische Nutzer richtet.
Eine weitere Maßnahme betrifft die Umsatzsteuer beim Onlinehandel aus Drittstaaten. Gab es bisher für Paketlieferungen bis zu einem Warenwert von 22 € Umsatzsteuerbefreiung (was zu zahllosen Falschdeklarationen, insbesondere bei Waren aus Fernost, geführt hat), so soll diese Grenze komplett fallen. Weiters gelten dann die Online-Plattformen (etwa Amazon) als Lieferer und müssen daher die Umsatzsteuer abführen.
Außerdem sollen Online-Vermittlungsplattformen (etwa Airbnb) verpflichtet werden, Aufzeichnungen über die Umsätze der über sie abgeschlossenen Geschäfte führen. Plattformen mit einem Umsatzwert über einer Million Euro müssen dann verpflichtend melden, kleinere Plattformen nur auf Verlangen der Behörde. Die Plattformen haften überdies, wenn sie für die korrekte Versteuerung ihrer Nutzer nicht ausreichend Sorge tragen (siehe Artikel rechts).